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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hotel Plaza, Nürnbergerstrasse 13, 91301 Forchheim
Inhaltsverzeichnis
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH)
I. GELTUNGSBEREICH
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
V. RÜCKTRITT DES HOTELS VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
VII. HAFTUNG DES HOTELS
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB Abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sollten äußere nicht zu beeinflussende Preiserhöhungen, wie Versicherungsbeiträge, MwSt.- Sätze, Energielieferungen, Personalentgeltarife usw., wir das Hotel diese unabhängig von vorhergegangenen Vereinbarungen die Übernachtungspreise entsprechend anpassen, das Hotel ist nicht verpflichtet, Preis – bzw. Tarifsenkungen an den Buchenden weiterzugeben.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (in der Folge auch kurz „AGB“ genannt) für Veranstaltungen sind Vertragsbestandteil der Veranstalter (in der Folge auch kurz „VA“ genannt) erteilten Auftrages. Anders lautende Bedingungen sind ungültig. Der VA akzeptiert diese AGB durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung. Vom VA vorgesehene Abweichungen von diesen AGB sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch Hotel Plaza wirksam. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie schriftliche und mündliche Absprache sind für Hotel Plaza erst verbindlich, wenn sie von Hotel Plaza schriftlich bestätigt worden sind. Jegliche mündliche/schriftliche Erklärung vor Zusendung des verbindlichen Angebots an der VA sind als reine Zurverfügungstellung von Informationen – keinesfalls als rechtverbindliche Angebote zu verstehen.
Hotel Plaza wird sich bei der Erfüllung des Vertrages Fremd-Dienstleister (wie z.B. Katering-Unternehmen) bedienen. Der VA stimmt dem ausdrücklich zu. Hotel Plaza ist von dem Fremd-Dienstleistern zum Inkasso berechtigt.
Der VA kann das vorliegende rechtsverbindliche Angebot nur durch die Übersendung des von ihm unterfertigten rechtsverbindlichen Angebotes an Hotel Plaza per Fax, Post oder E-Mail annehmen. Der VA verpflichtet sich, auf eine Benützung unter größtmöglicher Schonung der Räumlichkeiten zu achten!
1. Garantie der teilnehmenden Personen
Der VA nimmt zur Kenntnis, dass Hotel Plaza bei jenen Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, bis spätestens 3 Arbeitstage vor der Veranstaltung die genaue Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personen benötigt. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl. (Für Änderungen innerhalb von 48 Stunden erlaubt sich Hotel Plaza in Zusammenarbeit mit dem beauftragen Kateringunternehmen Alternativlieferungen vorzunehmen.) Darüber hinausgehend werden die von PCR in Zusammenarbeit mit dem beauftragen Kateringunternehmen zur Verfügung gestellten Speisen, Getränke und Rauchwaren etc. zusätzlich verrechnet.
2. Stornierungen von Veranstaltungen
Stornierungsbedingungen lauten wie folgt:
bis 6 Wochen vor Veranstaltungsdatum |
30% Stornogebühr |
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum |
50 % Stornogebühr |
ab 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum |
100 % Stornogebühr |
des jeweils vereinbarten Gesamtpreises. |
|
Die Stornogebühr bemisst sich nach dem im Angebot ersichtlichen "Gesamtpreis" und unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Wenn es gelingt, bei Stornierung eine anderweitige Verwendung der betroffenen Räumlichkeiten und Dienstleister mit einem anderen VA zu vereinbaren, so reduziert sich die Stornogebühr bis auf maximal 30% des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises.
3. Service
Hotel Plaza stellt dem VA sein Personal auch nach Ablauf der vereinbarten Veranstaltungszeit zur Verfügung. Nach 24:00 Uhr, erlauben wir uns für die Betreuung pro Mitarbeiter und Stunde € 30,00 exkl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
4 . Technikerarbeiten
Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten erforderlich, so wird dies unter anderem durch Fremdfirmen verrichtet und den VA mit den dadurch entstehenden Kosten belasten.
5. Wertsachen
Wertsachen wie Maschinen, Bilder, Bargeld usw., welche/welches von den Teilnehmern der Veranstaltung eingebracht werden/wird, unterliegen/unterliegt keinesfalls der Haftung von Hotel Plaza.
6. Musik
Wenn der VA musikalische Darbietungen plant, ist er verpflichtet die Anmeldung bezüglich GEMA und Vergnügungssteuer rechtzeitig durchzuführen. Alle diesbezüglichen Kosten gehen voll zu Lasten des VA. Weiters ist auf eine den Räumlichkeiten entsprechende Lautstärke der Musik zu achten.
7. Haftung
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des VA verursacht werden, haftet dieser selbst. Die Kosten daraus sind voll zu ersetzen. Hotel Plaza haftet keinesfalls für jegliche eingebrachte Gegenstände im Falle von Verlust oder Beschädigung. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden.
8. Kündigung durch HPF
Hotel Plaza ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,
a) wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
b) wenn der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind
c) im Falle höherer Gewalt
d) wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht rechtzeitig bei Hotel Plaza eintreffen
9. Anzahlungen
Eine angemessene Anzahlung ist zwischen dem Hotel Plaza und dem VA individuell zu vereinbaren, wie
10. Rechnungslegung
Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. Beanstandungen und Rechnungsänderungen können innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum eingebracht werden. Die Preise für Veranstaltungen verstehen sich grundsätzlich exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (6 Monate Euribor) fällig. Zahlungsart Empfohlene: Überweisung-Bar-EC-Card.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das zuständige Amtsgericht Forchheim vereinbart.
12. Personenbezogene Daten
Der VA ist ausdrücklich damit einverstanden und erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, wie insbesondere Vorname, Nachname, Anschrift, Postleitzahl, Geburtsdatum und Informationen zur Kontoverbindung für Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem mit dem VA abgeschlossenen Vertrag erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden. Er ist weiters ausdrücklich damit einverstanden und erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten informationsunterstützt den Erfüllungsgehilfen von Hotel Plaza zur Verfügung gestellt werden, seine personenbezogenen Daten in die VA - Datei von Hotel Plaza aufgenommen werden und er bis auf jederzeitigen formlosen Widerruf Informationen von Hotel Plaza jeder Art erhält.
13. Zustellungen
Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom VA bei Vertragsabschluß angegebene Adresse. Der VA ist verpflichtet, bei Vertragsabschluß die maßgeblichen Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den VA haftet dieser für alle daraus entstehenden Kosten. Der VA ist bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, Hotel Plaza Änderung des Namens, der Anschrift bzw. einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglichschriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des VA erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend.